Leistungen

Hier finden Sie Unterstützung bei Ihrem Finanzmanagement und für Ihre individuelle Risikoabsicherung - auf Wunsch auch unter Einbezug Ihrer Familiensituation oder mit Blick auf Ihre Lebensgemeinschaft. Kris Hauf Private Vermögensbetreuung berät mit besonderer Kompetenz für nachhaltige Geldanlagen und Versicherungen. Das Beratungsangebot umfasst die private Risikoabsicherung durch Versicherungen, die private und betriebliche Altersvorsorge und die Vermögensbildung durch Kapitalanlagen. Kris Hauf Private Vermögensbetreuung optimiert Ihr Finanzmanagement und ermöglicht Beratung zu angrenzenden Fachfragen.

 Die Beratung: Schon zu Beginn des Gespräches werden Sie nach vielen Aspekten gefragt, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens möglicherweise zunächst fern liegend vorkommen. Das hat seinen (formellen) Grund in der Beratungspflicht des Maklers/der Maklerin. Wenn Sie für Ihre Vertragsentscheidung hierauf keinen Wert legen, können Sie darauf ausdrücklich verzichten. Fragen Sie zu allem nach, was Ihnen wichtig ist - Sie arbeiten schließlich mit einer Expertin zusammen. Mit Ihrer Entscheidung als Kundin/Kunde treffen sie die relevante Auswahl. Möglicherweise entscheiden Sie sich vor ganz eigenem Hintergrund und deshalb bewusst anders als geraten. Daher fordert der Gesetzgeber von allen Makler/inne/n das geführte Gespräch und die Entscheidungsgründe jeweils in einem Beratungprotokoll inhaltlich festzuhalten. Für uns bedeutet dies auch: Verständlichkeit und Klarheit.

Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und die Finanzanlagen-vermittlerordnung (FinVermV): Ihre Position als Kundin/Kunde im Versicherungsbereich wurde verbraucherrechtlich gestärkt durch ein Gesetz am 22. Mai 2007. Zum einen, weil in der Branche nicht immer wirklich kundenorientiert gearbeitet wurde. Zum anderen, weil für den Versicherungsbereich eine rechtliche Harmonisierung innerhalb der EU schrittweise vorgenommen wurde. Der freie Verkehr von Dienstleistungen soll damit, wie bereits in anderen Branchen, vereinfacht werden. In jedem Fall erleichteren Ihnen diese Gesetze gegen unseriöse Beratung rechtlich vorzugehen. Die berufliche Vermittlung von Versicherungen unterliegt seitdem umfassenden Voraussetzungen. Alle Versicherungmakler/innen und Vermittler/innen sind nun an bestimmte Regularien gebunden. Seit 1. Januar 2013 gilt dies analog für die Vermittlung und die Beratung von Kapitalanlagen.

Kompetenz und Transparenz: Grundsätzlich ist eine Tätigkeitserlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen und von Kapitalanlagen erforderlich (Ausnahme in der Gewerbeordnung: Vermittler, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind - sog. Versicherungsagenten - oder, die nur im Zusammenhang mit anderen Waren oder Dienstleistungen vermitteln oder einfache Versicherungen zusammen mit einem Produkt verkaufen). Die Erlaubnis erteilt die IHK nur dann, wenn der/die beantragende Vermittler/in als zuverlässig gilt und den Nachweis der erforderlichen Fachqualifikation und der notwendigen Berufshaftpflichtversicherung erbringt. Das Vorhandensein einer solchen Erlaubnis kann durch die Registrierungspflicht im Online-Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) jederzeit nachgeprüft werden.

Zu Beginn einer Beratung: Die gesetzlich definierten Pflichten beginnen damit, dass Ihnen zu Beginn eines Kontaktes offen zu legen ist, ob Sie eine/n Versicherungsvertreter/in oder eine/n ungebundene/n Makler/in vor sich haben und auf welcher rechtlichen Basis die Anlageberatung und/oder Vermittlung stattfindet. Alle Kontaktdaten sind Ihnen zu nennen. Es sollte auch klar sein, wenn eine über zehnprozentige Beteiligung des Vermittler- bzw. Maklerunternehmens an einem Versicherer oder von einem Versicherer am Unternehmen des Vermittlers/Maklers besteht. Ferner sollten Sie zu den Registerstellen und Ihren Beschwerdemöglichkeiten informiert sein. Für uns bedeutet dies auch:

Offenheit und Fairness. Einen Beratungs- und/oder Vermittlungsvertrag schließen Sie mündlich oder schriftlich, bevor Sie einen Versicherungsvertrag bzw. einen Kapitalanlagevertrag empfohlen und gegebenenfalls vermittelt bekommen.